Häufige Fragen

Grundlegende Bedingungen zur Buchung!

Wie bereits bei jedem Fahrzeug erwähnt, hier nochmal die Infos:

Mindestmietzeit außerhalb der bayrischen Schulferien 5 Nächte, innerhalb der Ferien 7 Nächte, Sonn- und Feiertags keine Fahrzeugübergabe oder -rücknahme!

Wie ist der Ablauf bei der Abholung?

Wir erstellen den Mietvertrag und Sie erhalten eine Quittung für die hinterlegte Kaution. Anschließend erhalten Sie eine ausführliche Einweisung zum Gebrauch des Fahrzeugs im Außen- und Innenbereich, sowie eine Funktionsprüfung aller tech. Ausstattungsgeräte (ca. 1 1/2 Std.). Am Schluss erstellen wir gemeinsam ein Übergabeprotokoll zum Zustand und zur Austattung des Fahrzeugs, in dem auch vorhandene Mängel dokumentiert werden.

Wie ist der Ablauf bei der Rückgabe?

Sie bringen uns das Wohnmobil zum vereinbarten Zeitpunkt „besenrein“ wieder zurück. Der Sanitärbereich, der Gasherd und Geschirr/Kochutensilien sollen jedoch bitte „sauber“ sein. Grauwassertank und Fäkalienkassette müssen leer sein. Die komplette Endreinigung des gesamten Wohnmobils übernehmen wir ohne Zusatzkosten (in der Servicepauschale enthalten). Eine Außenreinigung ist nicht gewünscht, diese erledigen wir ebenfalls selbst und für Sie kostenfrei. Anschließend prüfen wir gemeinsam den Zustand des Wohnmobils anhand des vorhandenen Übergabeprotokolls.

Wann Abholung, wann Rückgabe?

Die Abholzeit ist erstmal grundsätzlich Nachmittags ab 15:00 Uhr und die Rückgabezeit Vormittags bis 11:00 Uhr. Deshalb ist unser Mietpreis zu Ihren Gunsten auch pro Nacht und nicht pro Tag kalkuliert.
Davon abweichend können die jeweiligen Zeiten, je nach Verfügbarkeit des Wohnmobils, auch individuell vereinbart werden. Dazu werde ich mit Ihnen rechtzeitig Kontakt aufnehmen.

Wir werden immer versuchen, Ihnen das Wohnmobil so lange wie möglich zu überlassen.

Wie ist die Tankregelung?

Sie erhalten ein vollgetanktes Wohnmobil und bringen es auch wieder vollgetankt zurück.

Was ist drin im Wohnmobil?

Technik

Navigationssystem, USB-Steckdosen, autom. SAT-Anlage, LCD-TV mit DVD-Player, Fahrradträger, Solar-Anlage (nur Cliff 600)

Nutzung/Versorgung

100 ltr. Frischwasser, Gasflasche 11 kg, Wasserfüllschlauch, CEE-Elektrokabel 25m mit Winkeladapter und Schukoadapter, 2x Auffahrkeile, Vorzeltmatte, Eimer, Gießkanne, Heringe für Markise, Gummihammer, Spanngummis, Handfeger/Schaufel, Campingstühle/Campingtisch, Trinkwasserkanister

Sanitär

Toilettenchemie, Toilettenpapier

Küche/Kochen

Teller groß/klein/tief, Tassen, Gläser, Müslischalen, 3er Vorratsdosen, Eierbecher, Töpfe, Pfannen, Teekessel, Untersetzer, Salatschüssel/Salatbesteck (nicht Cliff 600), French Press Kaffeebereiter, Besteck (Messer/Gabel/Löffel klein, groß), Dosenöffner, Korkenzieher, Flaschenöffner, Kartoffelschäler, div. Messer, Feuerzeug, Kochbesteck, Schere, Handreibe, Schneidbrett, Abtropfschale, Müllbeutel, Spülmittel, Spülschwamm neu

Sicherheit

Feuerlöscher, Warnwesten, Verbandskasten, Warndreieck, Warntafel Spanien/Italien

Wie schnell darf ich mit dem Wohnmobil fahren?

Unsere Wohnmobile sind alle mit einem zul. GG bis 3.500 kg, sie gelten somit als PKW und unterliegen auch entsprechend den Geschwindigkeitsbegrenzungen für PKW in Ortschaften, außerhalb von Ortschaften, Schnellstraßen und Autobahnen. Das gilt auch bei Überholverboten für LKW`s, die Sie erst ab einem zul. GG über 3.500kg beachten müssen.

Was passiert/welche Strafen drohen bei Überladung des Wohnmobils?

Diese Frage kann ich seriös nur für Deutschland beantworten:

Überladung

ab 5%  =  10€/ab 10%  =  30€/ab 15%  =  35€/ab 20%  =  95€+1 Pkt./

ab 25%  =  140€+1 Pkt./ab 30%  =  235€+1 Pkt.

Im EU-Ausland gilt teilweise 0% Toleranz und die Strafen werden oft willkürlich ausgesprochen und können ziemlich drakonisch sein.

Dürfen Wohnmobile auch an Sonn- und Feiertagen gefahren werden?

Ja, alle Wohnmobile bis 3,5 t dürfen uneingeschränkt auch an Sonn- und Feiertagen gefahren werden.

Wo darf ich mit dem Wohnmobil parken?

Überall dort, wo auch PKW´s parken dürfen, also z.B. auch am Straßenrand und auf ausgewiesenen Parkplätzen, soweit kein Verbotsschild explizit Wohnmobile ausschließt. Immer natürlich vorrausgesetzt, dass auch die Zufahrt zu einem Parkplatz mit dem Wohnmobil passierbar ist. Dort, wo das Parken auf dem Bürgersteig erlaubt ist, gilt eine Gewichtsgrenze bis 2,8t zul. GG!!!

Darf ich auf einem öffentlichen Parkplatz, auch Straßenrand, im Wohnmobil übernachten?

Ja, in Deutschland ist das für eine Nacht „zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit“ erlaubt. Allerdings ist es nicht gestattet, dort zu „campen“, also Markise auszufahren, Campingmöbel zu stellen oder gar zu grillen. Wieder vorrausgesetzt, das keine Verbotsschilder das Parken eines Wohnmobils dort untersagen.

Was muss ich bei mautpflichtigen Straßen beachten?

In Europa gelten, was die Mautpflicht angeht, Wohnmobile bis 3,5 t zul. GG als PKW. Also Vignetten oder Tickets an Mautstationen müssen wie für PKW´s bezahlt werden.

Kautions-, Reiserücktritt- und Reiseabbruchversicherung?

Es gibt die Möglichkeit einer Kautionsversicherung, die den Selbstbehalt (Kaution) im Schadensfall auf 250€ oder sogar auf 0€ reduziert. Oft sind bei diesen Versicherungen auch Reiserücktritt, Reiseabbruch und Reisegepäck mit versicherbar. Informierern Sie sich dazu bitte bei Ihrer Versicherung oder im Netz zum Thema „CDW-Versicherung“. Wir können solche Versicherungen leider nicht anbieten, da wir nicht als Versichrungsvermittler bei der IHK registriert sind.